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Regelung für das Fernbleiben vom Unterricht

Bei Krankheit muss am Vormittag eine telefonische Entschuldigung in der Schule eingehen. Spätestens am dritten Tag nach oder während der Krankheit muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Um eine bessere Übersicht über Fehlzeiten zu erhalten, hat die GLK im Jahr 2010 ein Entschuldigungs- und Fehlzeitenblatt verabschiedet. Es ersetzt die bisherigen „Entschuldigungszettel“ der Eltern. In tabellarischer Form werden dort die Fehlzeiten sowie die Gründe für das Fehlen gesammelt. Die Unterschriften der Eltern und Lehrkräfte ergänzen das Formular.
Kann ein Schüler oder eine Schülerin wegen einer Erkrankung nicht mehr am Unterricht teilnehmen, muss er sich bei der aktuell unterrichtenden Lehrkraft entschuldigen. Er ist dann verpflichtet sich im Sekretariat eine Mitteilung an die Erziehungsberechtigten abzuholen und diese von ihnen unterschreiben zu lassen. Er gibt diese dann am nächsten Tag dem Klassenlehrer zurück. Besteht diese Möglichkeit, z.B. während der Mittagspause nicht, muss er sich bei der Lehrkraft entschuldigen, die ihn in der folgenden Stunde unterrichtet. Keinesfalls darf ein Schüler ohne Abmeldung die Schule verlassen.

Eine Unterrichtsbefreiung ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Der Klassenlehrer kann den Schüler bis zu zwei Tagen vom Unterricht freistellen, der Schulleiter kann diese Frist noch verlängern.